NSN - Werk Magstadt

 
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A C H T U N G   ! ! !

Geänderte Zu- und Abfahrt Werk Magstadt

Wegen Brückenbauarbeiten im Rahmen des Neubaus der B 464 wird die K 1006 (Ihinger Straße) zwischen Magstadt und unserer Werkseinfahrt vom 26. Juli bis 30. September 2010 gesperrt!

In dieser Zeit wird der Verkehr in Richtung B 295 Renningen/Leonberg über die K 1006 Ihinger Hof abgewickelt. Ebenfalls kann die Zufahrt über das Rheinsträßle benutzt werden.

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Anschrift

Aichern 1
(über Ihinger Straße)
71106 Magstadt
Tel: 0 71 59 / 40 84 6 60
Fax: 0 71 59 / 40 84 6 70

Routenplanung zum NSN Werk Magstadt

Öffnungszeiten in der Sommerzeit

vom 29.03.2010 bis 29.10.2010

Montag bis Donnerstag:
von 06.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Freitag:
von 06.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Ihr Ansprechpartner und Betriebsleiter

Stefan Pendinger

Material

Muschelkalk

Produkte

Schotter
Splitte
Brechsand
Baustoffgemische gem. TL SoB / ETV-StB-BW

Gesteinskörnungen (Sande und Splitte)
und Gesteinsmehle (Füller)
zur Herstellung von Asphalt oder Beton
gem. DIN EN 13043 / 12620

Baustoffgemische
hydr. geb. Tragschichten gem. ZTVT-StB

Besonderheiten

Natursteine
Bodenverwertung
Wiederverwertung mineralischer Altstoffe
Recyclingprodukte (sofern vorrätig)

NSN - Werk Magstadt

Annahmebedingungen Baustoffaufbereitung
  1. Folgende mineralische Baureststoffe (gemäß Abfallschlüssel 170101, 170102, 170103 und 170107)
    werden angenommen:

    • Mauerwerk
    • Fliesen
    • Keramik
    • Ziegel
    • Natursteine
    • Randsteine
    • Pflastersteine
    • Betonerzeugnisse
    • unbewehrter Beton
    • Stahlbeton
  2. Nicht angenommen werden, auch nicht als Spurenbestandteile der unter 1. genannten Materialien:

    • Asphalt
    • Holz
    • Papier
    • Kunststoffe
    • Kabel
    • Metalle
    • Hausmüll
    • Sperrmüll
    • Farben
    • PVC-Reste
    • Styropor
    • Gips
    • Eternit
  3. Das unter 1. genannte Material wird nicht angenommen, wenn es mit Erdaushub vermischt ist.

  4. Container und Mulden dürfen nur unter Aufsicht unseres Personals abgeladen werden.

  5. Unser Personal ist berechtigt, nicht zugelassenes Material abzuweisen. Bereits abgekippte verbotene Materialien hat der Anlieferer unverzüglich zu beseitigen oder sie werden auf dessen Kosten beseitigt.

  6. Das Befahren des Betriebsgeländes geschieht auf Gefahr des Benutzers.

  7. Zur Sicherstellung der Unbedenklichkeit des gelieferten Materials ist der Anlieferer verpflichtet, die Herkunft zu bezeichnen.
  8. Abweichend zu Betonaufbruch und mineralischem Abbruchmaterial sind Rechnungen für die Annahme von Erdaushub (gemäß Abfallschlüssel 170504) zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug!

    Änderungen vorbehalten!

    Allen Lieferungen und Leistungen liegen unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen (AGB) zugrunde!

 

Routenplanung

Hier haben Sie die Möglichkeit, durch Eingabe Ihrer Adresse die genaue Route berechnen zu lassen:


Ihre Startadresse:
Zieladresse:

NSN - Werk Magstadt
Aichern 1 (über Ihinger Straße)
71106 Magstadt

Standort:
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