NSN - Werk Bruchsal
Annahmebedingungen Baustoffaufbereitung
- Folgende mineralische Baureststoffe (gemäß Abfallschlüssel 170101, 170102, 170103 und 170107)
werden angenommen:- Mauerwerk
- Fliesen
- Keramik
- Ziegel
- Natursteine
- Randsteine
- Pflastersteine
- Betonerzeugnisse
- unbewehrter Beton
- Stahlbeton
Nicht angenommen werden, auch nicht als Spurenbestandteile der unter 1. genannten Materialien:
- Asphalt
- Holz
- Papier
- Kunststoffe
- Kabel
- Metalle
- Hausmüll
- Sperrmüll
- Farben
- PVC-Reste
- Styropor
- Gips
- Eternit
- Das unter 1. genannte Material wird nicht angenommen, wenn es mit Erdaushub vermischt ist.
- Container und Mulden dürfen nur unter Aufsicht unseres Personals abgeladen werden.
- Unser Personal ist berechtigt, nicht zugelassenes Material abzuweisen. Bereits abgekippte verbotene Materialien hat der Anlieferer unverzüglich zu beseitigen oder sie werden auf dessen Kosten beseitigt.
- Das Befahren des Betriebsgeländes geschieht auf Gefahr des Benutzers.
- Zur Sicherstellung der Unbedenklichkeit des gelieferten Materials ist der Anlieferer verpflichtet, die Herkunft zu bezeichnen.
Abweichend zu Betonaufbruch und mineralischem Abbruchmaterial sind Rechnungen für die Annahme von Erdaushub (gemäß Abfallschlüssel 170504) zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug!
Änderungen vorbehalten!
Allen Lieferungen und Leistungen liegen unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen (AGB) zugrunde!
Routenplanung
Hier haben Sie die Möglichkeit, durch Eingabe Ihrer Adresse die genaue Route berechnen zu lassen:



